Lexikon · Versicherung
Hausratversicherung
Versicherung für bewegliche Gegenstände in der Wohnung, zu denen je nach Fall auch eine Einbauküche zählt.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Ob eine Einbauküche über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, hängt davon ab, wem sie gehört und wie sie eingebaut ist. Für Mieter, die ihre eigene Küche mitbringen, ist meist die Hausratversicherung zuständig.
Entscheidend ist eine ausreichende Versicherungssumme, die den Wert einer hochwertigen Küche einschließt. Die genaue Zuordnung regeln die Bedingungen des Versicherers; das ist keine Rechtsberatung.