Lexikon · Finanzierung
Effektiver Jahreszins
Zinssatz, der die Gesamtkosten eines Kredits als jährlichen Prozentsatz ausdrückt.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Der effektive Jahreszins nach § 6 der Preisangabenverordnung enthält neben dem Sollzins weitere Kosten des Kredits und rechnet mit Zinseszins. Er macht Kreditangebote vergleichbar.
Für eine Monatsrate wird er in einen Monatszins umgerechnet: zwölfte Wurzel aus eins plus Jahreszins, minus eins. So rechnet auch unser Finanzierungsrechner.
Quelle: § 6 Preisangabenverordnung (effektiver Jahreszins, Anlage zur Berechnung), Abruf 15.10.2026