Lexikon · Kauf
Werkvertrag
Vertragsart, die bei Küchen mit hohem Montage- und Planungsanteil statt des Kaufrechts gelten kann.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Wird eine Küche individuell geplant und montiert, kann statt Kaufrecht Werkvertragsrecht gelten. Dann gelten etwa Regeln zur Abnahme. Entscheidend ist, wo der Schwerpunkt des Vertrags liegt; Gerichte haben das je nach Fall unterschiedlich beurteilt.
Stiftung Warentest berichtet von einer Entscheidung, nach der ein Montageanteil von 16,6 Prozent noch nicht für Werkvertragsrecht reichte. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Quelle: Stiftung Warentest: Einbauküche, Küchenkauf (11.03.2021), mit GfK-Zahlen: rund 9.700 Euro Durchschnitt in den ersten drei Quartalen 2020, 6,2 Prozent zahlten 20.000 Euro oder mehr; Anzahlung über 50 Prozent als Warnsignal, Abruf 15.10.2026